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Freitag, 6. November 2015

Das Recht auf den Tod

Es ist ruhig geworden hier, doch der heutige Gesetzesentwurf bringt mich dazu, einen kurzen Kommentar zu verfassen.
Das Recht auf den eigenen Tod kann niemandem verwehrt werden. Wer sich im Vollbesitz seiner_ihrer geistigen Fähigkeiten dazu entschließt, sterben zu wollen, hat jedes Recht dazu. Ein moralischer Staat würde dafür sorgen, dass die Möglichkeit zu einem weitgehend schmerz- und komplikationsfreihen Freitod existiert. Der heutige Gesetzesentwurf dagegen ist absolut paternalistisch und greift auf ungeheure Art und Weise in das Entscheidungsrecht von Sterbenskranken und Todeswilligen ein. Die Konsequenz daraus wird sein, dass jenen, die sterben möchten, jegliche Hilfe verwehrt werden wird und sie werden umso öfter zu Maßnahmen greifen müssen, die ihren Tod schmerzhaft und komplikationsreich gestalten. Eine derartige Ignoranz des freien Willens ist widerlich.

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